Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Dieses fordert von Unternehmen, die Wahrung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt in ihrer gesamten Lieferkette mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen. Das Gesetz wird zentral für alle Einrichtungen des Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. sowie seiner Tochtergesellschaften umgesetzt. Dazu gehört die Veröffentlichung einer Grundsatzklärung und einer Verfahrensordnung zum gesetzlich geforderten Beschwerdemanagement. Diese Dokumente finden Sie als PDFs untenstehend verlinkt.

Grundsatzerklärung
Verfahrensordnung
 

Bericht zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Berichtszeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023

Hinweisgeberschutzgesetz

Gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes haben die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. und ihre Einrichtungen ein Hinweisgebersystem mit einer internen Meldestelle eingerichtet. Diese bietet eine vertrauliche und sichere Plattform für Meldungen über mögliche Gesetzesverstöße. Sie erreichen die interne Meldestelle über den nachfolgenden Link oder telefonisch unter der Nummer 0821/3100-252.

Zur Meldestelle